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Kieferorthopädie

Informationen zur "Gratiszahnspange"

GESETZLICHE PREISAUSZEICHNUNG FÃœR KIEFERORTHOPÄDISCHE LEISTUNGEN GEMÄß § 153a ASVG

Kinder während oder nach dem Zahnwechsel vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse, wenn eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Für diese Fälle reichen wir vor Behandlungsbeginn einen Antrag bei der Krankenkasse ein. Bei positiver Prüfung haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung von 80% des aktuellen Kassentarifs. 

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